Nechemjah 10 נחמיה

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1
וּבְכׇל־זֹ֕את אֲנַ֛חְנוּ כֹּרְתִ֥ים אֲמָנָ֖ה וְכֹתְבִ֑ים וְעַל֙ הֶֽחָת֔וּם שָׂרֵ֥ינוּ לְוִיֵּ֖נוּ כֹּהֲנֵֽינוּ׃
BernfeldBei all dem wollen wir nun schriftlich einen festen Bund schließen und unterfertigen lassen von unseren Oberen, unseren Leviten, und unseren Priestern.
ZunzUnd bei all dem wollen wir einen festen Bund schließen und aufschreiben, und auf der versiegelten Schrift sind unsere Oberen, unsere Lewiim, unsere Priester.
R. BreuerBei all dem wollen wir nun eine Abmachung schließen und niederschreiben; und auf der versiegelten (Urkunde standen die Namen) unserer Oberen, unserer Leviten und unserer Priester.
Kommentar (R. Breuer)
Kommentar von Rabbiner Raphael Breuer

Kap. 10. V. 1-28. Was mit Worten ausgesprochen und bekannt worden war, sollte nunmehr, so aufrichtig und ungeheuchelt sie alle dieses Bekenntnis als den Ausfluß eines von Reue und Bußfertigkeit übervollen Herzens empfanden, „bei all dem“ durch schriftliche Erneuerung des am Sinai beschworenen Vertrages bekräftigt werden. Abermals schlossen sie mit Gott einen festen Bund, dessen Bestimmungen sie in einer Urkunde schriftlich niederlegten. Auf der versiegelten Urkunde waren zunächst die Namen der Fürsten, der Leviten und Priester verzeichnet. Und zwar scheint, bevor die einzelnen Namen unterschrieben wurden, eine Überschrift angebracht worden zu sein, in der ausgesprochen wurde, daß in folgenden die Unterschriften der Fürsten, Leviten und Priester folgen. Um jede Ehrverletzung zu vermeiden, war in dieser Überschrift zunächst von den Fürsten, dann von den Leviten und schließlich von den Priestern die Rede, während bei den Unterschriften selbst die umgekehrte Reihenfolge eingehalten wurde — zuerst כהנים (V. 9), dann והלוים (V. 10), und schließlich ראשי העם (V. 15) — um so gleichermaßen sowohl die politisch-soziale als auch die religiös-nationale Rangordnung der Unterschreibenden zu berücksichtigen. So glauben wir das ungemein schwierige ועל החתום und ועל החתומים in V. 1 und 2 verstehen zu sollen. ועל החתום, auf der versiegelten Urkunde war in einer Überschrift betont, daß im folgenden שרינו לוינו כהנינו unterschrieben sind. ועל החתומים, auf diese Ankündigung ihrer Unterschriften folgten nun die einzelnen Namen. — Zu התרשתא in V. 2 vgl. das zu Esra 2, 63 Bemerkte.

2
וְעַ֖ל הַחֲתוּמִ֑ים נְחֶמְיָ֧ה הַתִּרְשָׁ֛תָא בֶּן־חֲכַלְיָ֖ה וְצִדְקִיָּֽה׃
BernfeldEs unterfertigten: Nehemja, der Tirsata, Sohn Hakalja, und Zidkija;
ZunzEs waren auf den versiegelten Schriften: Nechemjah, der Tirschata, Sohn Chakaljah und Zidkijah;
R. BreuerUnd neben ihren Unterschriften: Nehemia, der Statthalter, der Sohn Chakaljahs, und Zidkijah.
3
שְׂרָיָ֥ה עֲזַרְיָ֖ה יִרְמְיָֽה׃
BernfeldSeraja, Asarja, Jeremia;
ZunzSerajah, Asarjah, Jirmejah;
R. BreuerSerajah, Asarjah, Jirmejah.
4
פַּשְׁח֥וּר אֲמַרְיָ֖ה מַלְכִּיָּֽה׃
BernfeldPashur, Amarja, Malkija;
ZunzPaschchur, Amarjah, Malkijah;
R. BreuerPaschchur, Amarjah, Malkijah.
5
חַטּ֥וּשׁ שְׁבַנְיָ֖ה מַלּֽוּךְ׃
BernfeldHattus, Sebanja, Malluch;
ZunzChattusch, Schebanjah, Malluch;
R. BreuerChattusch, Schebanjah, Malluch.
6
חָרִ֥ם מְרֵמ֖וֹת עֹֽבַדְיָֽה׃
BernfeldHarim, Meremot, Obadja;
ZunzCharim, Meremot, Obadjah;
R. BreuerCharim, Meremoth, Obadjah.
7
דָּנִיֵּ֥אל גִּנְּת֖וֹן בָּרֽוּךְ׃
BernfeldDaniel, Gineton, Baruch;
ZunzDanijel, Ginton, Baruch;
R. BreuerDaniel, Ginneton, Baruch.
8
מְשֻׁלָּ֥ם אֲבִיָּ֖ה מִיָּמִֽן׃
BernfeldMesullam, Abija, Mijamin;
ZunzMeschullam, Abijah, Mijamin;
R. BreuerMeschullam, Abijah, Mijamin.
9
מַֽעַזְיָ֥ה בִלְגַּ֖י שְׁמַֽעְיָ֑ה אֵ֖לֶּה הַכֹּהֲנִֽים׃
BernfeldMaasja, Bilgai, Semaja; das waren die Priester.
ZunzMaasjah, Bilgai, Schemajah; das waren die Priester.
R. BreuerMaasjah, Bilgaj, Schemajah. Das waren die Priester.
10
וְֽהַלְוִיִּ֑ם וְיֵשׁ֙וּעַ֙ בֶּן־אֲזַנְיָ֔ה בִּנּ֕וּי מִבְּנֵ֥י חֵנָדָ֖ד קַדְמִיאֵֽל׃
BernfeldDie Leviten, Jesua, Sohn Asanja; Binnuj von den Sohnen Henadad, Kadmiel,
ZunzUnd die Lewiim: Jeschua, Sohn Asanjah, Binnuj von den Söhnen Chenadad, Kadmiel;
R. BreuerDie Leviten: Jeschua, Sohn Asanjahs, Binnuj von den Söhnen Chenadads, Kadmiel.
11
וַאֲחֵיהֶ֑ם שְׁבַנְיָ֧ה הֽוֹדִיָּ֛ה קְלִיטָ֖א פְּלָאיָ֥ה חָנָֽן׃
BernfeldUnd ihre Brüder: Sebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan,
ZunzUnd ihre Brüder: Schebanjah, Hodijah, Kelita, Pelajah, Chanan,
R. BreuerUnd ihre Brüder: Schebanjah, Hodijah, Kelita, Pelajah, Chanan.
12
מִיכָ֥א רְח֖וֹב חֲשַׁבְיָֽה׃
BernfeldMicha, Rehob, Hasabja,
ZunzMicha, Rechob, Chaschabjah,
R. BreuerMicha, Rechob, Chaschabjah.
13
זַכּ֥וּר שֵׁרֵֽבְיָ֖ה שְׁבַנְיָֽה׃
BernfeldSakkur, Serebja, Sebanja,
ZunzSakkur, Scherebjah, Schebanjah,
R. BreuerSakkur, Scherebjah, Schebanjah.
14
הוֹדִיָּ֥ה בָנִ֖י בְּנִֽינוּ׃ {ס}
BernfeldHodija, Bani, Beninu.
ZunzHodijah, Bani, Beninu.
R. BreuerHodijah, Bani, Beninu.
15
רָאשֵׁ֖י הָעָ֑ם פַּרְעֹשׁ֙ פַּחַ֣ת מוֹאָ֔ב עֵילָ֥ם זַתּ֖וּא בָּנִֽי׃
BernfeldHäupter des Volkes: Paros, PahatMoab, Elam, Sattu, Bani,
ZunzHäupter des Volkes: Parosch, Pachat Moab, Elam, Sattu, Bani,
R. BreuerDie Häupter des Volkes: Parosch, Pachath-Moab, Elam, Sattu, Bani.
16
בֻּנִּ֥י עַזְגָּ֖ד בֵּבָֽי׃
BernfeldBunni, Asgad, Bebai,
ZunzBunni, Asgad, Bebai,
R. BreuerBunni, Asgad, Bechaj.
17
אֲדֹנִיָּ֥ה בִגְוַ֖י עָדִֽין׃
BernfeldAdonija, Bigvai, Adiu,
ZunzAdonijah, Bigwai, Adin,
R. BreuerAdonijah, Bigwaj, Adin.
18
אָטֵ֥ר חִזְקִיָּ֖ה עַזּֽוּר׃
BernfeldAter, Hiskija, Asur,
ZunzAter, Chiskijah, Asur,
R. BreuerAter, Chiskijah, Asur.
19
הוֹדִיָּ֥ה חָשֻׁ֖ם בֵּצָֽי׃
BernfeldHodija, Hasum, Bezai,
ZunzHodijah, Chaschum, Bejai,
R. BreuerHodijah, Chaschum, Bezaj.
20
חָרִ֥יף עֲנָת֖וֹת (נובי) [נֵיבָֽי]׃
BernfeldHarif, Anatot, Nebai,
ZunzCharif, Anatot, Nebai,
R. BreuerCharif, Anatot, Nebaj.
21
מַגְפִּיעָ֥שׁ מְשֻׁלָּ֖ם חֵזִֽיר׃
BernfeldMagpias, Mesullam, Hestr,
ZunzMagpiasch, Meschullam, Chesir,
R. BreuerMagpiasch, Meschullam, Chesir.
22
מְשֵׁיזַבְאֵ֥ל צָד֖וֹק יַדּֽוּעַ׃
BernfeldMesesabel, Zadok, Jaddua,
ZunzMeschesabel, Zadok, Jaddua,
R. BreuerMeschesabel, Zadok, Jaddua.
23
פְּלַטְיָ֥ה חָנָ֖ן עֲנָיָֽה׃
BernfeldPelatja, Hanan, Anaja,
ZunzPelatjah, Chanan, Anajah,
R. BreuerPelatjah, Chanan, Anajah.
24
הוֹשֵׁ֥עַ חֲנַנְיָ֖ה חַשּֽׁוּב׃
BernfeldHosea, Hananja, Hasub,
ZunzHoschea, Chananjah, Chaschub,
R. BreuerHoschea, Chananjah, Chaschub.
25
הַלּוֹחֵ֥שׁ פִּלְחָ֖א שׁוֹבֵֽק׃
BernfeldHallohes, Pilha, Sobek,
ZunzHallochesch, Pilcha, Schobek,
R. BreuerHallochesch, Pilcha, Schobek.
26
רְח֥וּם חֲשַׁבְנָ֖ה מַעֲשֵׂיָֽה׃
BernfeldRehum, Hasabna, Maaßeja,
ZunzRechum, Chaschabnah, Maaßejah,
R. BreuerRechum, Chaschabnah, Maasejah.
27
וַאֲחִיָּ֥ה חָנָ֖ן עָנָֽן׃
BernfeldAhija, Hanan, Anau,
ZunzUnd Achijah, Chanan, Anan,
R. BreuerAchijah, Chanan, Anan.
28
מַלּ֥וּךְ חָרִ֖ם בַּעֲנָֽה׃
BernfeldMalluch, Harim, Baana.
ZunzMalluch, Charim, Baanah.
R. BreuerMalluch, Charim, Baanah.
Kommentar (R. Breuer)
Kommentar von Rabbiner Raphael Breuer

V. 28. Die in V. 1-28 Genannten waren die Führer des Volkes. Ihnen schlossen sich mit ihrer Zustimmung alle anderen an, soweit sie für das, was jene mit ihrer Unterschrift bekräftigt hatten, Verständnis besaßen. Auch die zum Judentum übergetretenen גרים fehlten nicht. Es ist sehr bezeichnend, wie hier dieser Übertritt charakterisiert wird: וכל הנבדל מעמי הארצות אל תורת האלקים der Proselyt sagt sich vom fremden Volkstum los und wendet sich der Lehre Gottes zu. Er wird erst dadurch ein Glied der jüdischen Nation, daß er sich zu תורת האלקים bekennt.

29
וּשְׁאָ֣ר הָעָ֡ם הַכֹּהֲנִ֣ים הַ֠לְוִיִּ֠ם הַשּׁוֹעֲרִ֨ים הַמְשֹׁרְרִ֜ים הַנְּתִינִ֗ים וְֽכׇל־הַנִּבְדָּ֞ל מֵעַמֵּ֤י הָאֲרָצוֹת֙ אֶל־תּוֹרַ֣ת הָאֱלֹהִ֔ים נְשֵׁיהֶ֖ם בְּנֵיהֶ֣ם וּבְנֹתֵיהֶ֑ם כֹּ֖ל יוֹדֵ֥עַ מֵבִֽין׃
BernfeldDann das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Pförtner, die Sänger, die Tempeldiener, und alle, die sich abgesondert von den Völkern der Länder zu der Lehre Gottes, samt ihren Frauen, Söhnen und Töchtern, jeglicher Verständige [und] Einsichtige,
ZunzUnd das übrige Volk, die Priester, die Lewiim, die Pförtner, die Sänger, die Tempeldiener, und Alle, die sich abgesondert von den Völkern der Länder zu der Lehre Gottes, ihre Weiber, Söhne und Töchter, jeglicher Verständige (und) Einsichtige,
R. BreuerUnd das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Pförtner, die Sänger, die Tempeldiener und alle, die sich abgesondert hatten von den Völkern der Länder zu der Lehre Gottes, ihre Frauen, ihre Söhne und Töchter, jeder, der dafür Verständnis hatte.
30
מַחֲזִיקִ֣ים עַל־אֲחֵיהֶם֮ אַדִּירֵיהֶם֒ וּבָאִ֞ים בְּאָלָ֣ה וּבִשְׁבוּעָ֗ה לָלֶ֙כֶת֙ בְּתוֹרַ֣ת הָאֱלֹהִ֔ים אֲשֶׁ֣ר נִתְּנָ֔ה בְּיַ֖ד מֹשֶׁ֣ה עֶֽבֶד־הָֽאֱלֹהִ֑ים וְלִשְׁמ֣וֹר וְלַעֲשׂ֗וֹת אֶת־כׇּל־מִצְוֺת֙ יְהֹוָ֣ה אֲדֹנֵ֔ינוּ וּמִשְׁפָּטָ֖יו וְחֻקָּֽיו׃
BernfeldBekräftigen mit ihren Brüdern und den Vornehmen, und treten in Eid und Schwur, zu wandeln nach der Lehre Gottes, die gegeben worden durch Mose, den Knecht Gottes, und zu halten und zu üben all die Gebote des Herrn, unseres Herrn, und seine Rechte und seine Satzungen;
ZunzHielten fest zu ihren Brüdern, den Vornehmen, und traten in Eid und Schwur, zu wandeln nach der Lehre Gottes, die gegeben worden durch Moscheh, den Knecht Gottes, und zu halten und zu thun all die Gebote des Ewigen, unseres Herrn, und seine Rechte und seine Satzungen;
R. BreuerSie bekräftigten mit ihren Brüdern, ihren Vornehmen, und traten in Eid und Schwur, zu wandeln nach der Lehre Gottes, die gegeben wurde durch Mosche, den Diener Gottes, und zu hüten und zu üben alle Ge=
Kommentar (R. Breuer)
Kommentar von Rabbiner Raphael Breuer

V. 30. אחיהם אדיריהם. Das sind die V. 1-28 genannten Führer, welche die Urkunde unterzeichnet hatten, und denen sich nun das gesamte Volk mit seiner eidlichen Verpflichtung anschloß, das Gottesgesetz der Thora in allen seinen Teilen getreulich zu erfüllen.

[leer] die uns etwa einen geschlossenen jüdischen Handelsstaat brächte (den es auch in Nehemias Tagen nicht gab), eine Wiedergeburt des Sabbaths sich erträumen! Eine Wiedergeburt des Sabbaths, Hand in Hand mit einer Renaissance der wahrlich nicht minder schwierigen Gesetze des Schemittajahres versprach man sich in Nehemias Tagen von einem machtvollen Appell an das Gewissen und den tatkräftigen Willen des gesamten jüdischen Volkes, das in der Tat, dem Beispiel der Vornehmen folgend, der Vorherrschaft des Sabbaths der Woche und des Sabbaths des siebten Jahres im Wirtschaftsleben durch Eid und Schwur sich unterwarf und so die Erwartung seiner Führer, die dem realpolitischen Kalkül unserer Tage als weltfremde Utopie erschiene, nicht enttäuschte.

31
וַאֲשֶׁ֛ר לֹא־נִתֵּ֥ן בְּנֹתֵ֖ינוּ לְעַמֵּ֣י הָאָ֑רֶץ וְאֶת־בְּנֹ֣תֵיהֶ֔ם לֹ֥א נִקַּ֖ח לְבָנֵֽינוּ׃
BernfeldDass wir nicht verheiraten wollen unsere Töchter an die nichtisraelitischen Völker des Landes, und ihre Töchter nicht nehmen für unsere Söhne.
ZunzUnd daß wir nicht geben wollen unsere Töchter den Völkern des Landes, und ihre Töchter nicht nehmen für unsere Söhne.
BernfeldDass wir nicht verheiraten wollen unsere Töchter an die nichtisraelitischen Völker des Landes, und ihre Töchter nicht nehmen für unsere Söhne.
32
וְעַמֵּ֣י הָאָ֡רֶץ הַֽמְבִיאִים֩ אֶת־הַמַּקָּח֨וֹת וְכׇל־שֶׁ֜בֶר בְּי֤וֹם הַשַּׁבָּת֙ לִמְכּ֔וֹר לֹא־נִקַּ֥ח מֵהֶ֛ם בַּשַּׁבָּ֖ת וּבְי֣וֹם קֹ֑דֶשׁ וְנִטֹּ֛שׁ אֶת־הַשָּׁנָ֥ה הַשְּׁבִיעִ֖ית וּמַשָּׁ֥א כׇל־יָֽד׃
BernfeldUnd von den Völkern des Landes, die Waren und allerlei Nahrung am Schabbat zum Verkauf bringen, wollen wir nichts abkaufen am Schabbat und an den heiligen Tagen; auch dass wir im siebenten Jahre das Feld preis geben, so wie jegliches Darlehn.
ZunzUnd wenn die Völker des Landes Waaren und allerlei Nahrung am Sabbat zum Verkauf bringen, so wollen wir ihnen nichts abkaufen am Sabbat und an heiligen Tagen; und daß wir im siebenten Jahre das Feld preis geben, so wie jegliches Darlehn.
BernfeldUnd von den Völkern des Landes, die Waren und allerlei Nahrung am Schabbat zum Verkauf bringen, wollen wir nichts abkaufen am Schabbat und an den heiligen Tagen; auch dass wir im siebenten Jahre das Feld preis geben, so wie jegliches Darlehn.
33
וְהֶעֱמַ֤דְנוּ עָלֵ֙ינוּ֙ מִצְוֺ֔ת לָתֵ֥ת עָלֵ֛ינוּ שְׁלִישִׁ֥ית הַשֶּׁ֖קֶל בַּשָּׁנָ֑ה לַעֲבֹדַ֖ת בֵּ֥ית אֱלֹהֵֽינוּ׃
BernfeldWir legten uns auch ein Gesetz auf, dass wir geben wollen ein Drittel Sekel im Jahre zum Dienst unseres Gotteshauses:
ZunzUnd wir legten uns ein Gesetz auf, daß wir geben wollen ein Drittel Schekel im Jahre zum Dienst unseres Gotteshauses,
R. BreuerWir legten uns ferner die Verpflichtung auf, für uns zu geben ein Drittel Schekel im Jahre für den Dienst unseres Gotteshauses.
Kommentar (R. Breuer)
Kommentar von Rabbiner Raphael Breuer

V. 33. Aus Kön. I. 7, 26 und Jecheskel 45, 12 will Malbim folgern, daß infolge einer Währungsänderung 1/3 Schekel zur Zeit Nehemias dem früheren halben Schekel entsprochen habe. Das stimmt aber mit der talmudischen Überlieferung nicht überein. שקלים פרק ב' הלכה ג heißt es in der Mischna: כשעלו ישראל מן הגולה היו שוקלין דרכונות חזרו לשקול סלעים חזרו לשקול טבעין בקשו לשקול דינרין ולא קבלו מהן. „Als Israel aus dem Exil zurückkehrte, erfüllten sie ihre Schekelpflicht mit Darkonoth (einer persischen Münze im Werte von 1 1/2 Sela), später mit Selaim, später mit 1/2 Sela. Als sie Danare im Werte von 1/4 Sela geben wollten, wies man sie zurück“. Bei der geringen Bevölkerungszahl nach der Rückkehr aus dem Exil war man zum Zweck der Finanzierung des Tempeldienstes wohl zu einer Erhöhung des von der Thora vorgeschriebenen Schekelsatzes berechtigt, nicht aber bei steigender Volksziffer zu einer Verminderung dieses Satzes. Daß man anfangs die Erhebung von Darkonoth = 1 1/2 Sela festsetzte, folgert der Talmud das. (nach der Auffassung des קרבן העדה) aus unserem Verse. Danach bedeutet שלישית השקל בשנה, daß man alljährlich in drei Raten 1 1/2 Sela = 3 Schekalim zu erheben beschloß. Damit erklärt sich unseres Erachtens auch das schwierige לתת עלינו in unserem Verse: diese Festsetzung war nur vorübergehend, sie geschah עלינו, im Hinblick auf die damals noch geringe Bevölkerungszahl, um עבודת בית אלקינו versorgen zu können.

Die Mehrzahlform מצות soll nach B-bathra 9 a die umfassende Bedeutung der צדקה andeuten, der aus freiem Antrieb geborenen Pflichttat, die der Summe aller מצות gleichwertig ist, weil sie den Willen zur Pflicht als solcher stählt und den sittlichen Aufschwung an sich beflügelt: שקולה צדקה כנגד כל המצות שנאמר והעמדנו עלינו מצות וגומר מצוה אין כתיב כאן אלא מצות.

34
לְלֶ֣חֶם הַֽמַּעֲרֶ֡כֶת וּמִנְחַ֣ת הַתָּמִ֣יד וּלְעוֹלַ֣ת הַ֠תָּמִ֠יד הַשַּׁבָּת֨וֹת הֶחֳדָשִׁ֜ים לַמּוֹעֲדִ֗ים וְלַקֳּדָשִׁים֙ וְלַ֣חַטָּא֔וֹת לְכַפֵּ֖ר עַל־יִשְׂרָאֵ֑ל וְכֹ֖ל מְלֶ֥אכֶת בֵּית־אֱלֹהֵֽינוּ׃ {ס}
BernfeldZu dem Schichtbrote und dem ständigen Speiseopfer und dem ständigen Ganzopfer, auch [zu den Opfern] der Schabbate, der Neumonde, der Festtage; und zu den Heiligtümern und Sühnopfern, Israel zu sühnen, und zu allem Bedarf in unserm Gotteshause.
ZunzZu dem Schichtbrode und dem beständigen Speiseopfer, und dem beständigen Ganzopfer, (und zu denen) der Sabbate, der Neumonde, der Festtage; und zu den Heiligthümern und Sühnopfern, Jisraél zu sühnen, und zu allem Bedarf in unserm Gotteshause.
R. BreuerFür das Schichtbrot, die Huldigungsgabe des ständigen Opfers, das ständige Emporopfer, die Sabbathe, die Neumonde, die Festtage, die Heiligtümer und Sündopfer, um Sühne zu erwirken für Israel, und für allen Bedarf unseres Gotteshauses.
Kommentar (R. Breuer)
Kommentar von Rabbiner Raphael Breuer

V. 34. לחם המערכת ist das לחם הפנים, von dem es Lev. 24, 6 heißt: ושמת אותם שתים מערכות וגו'. — השבתות: die Mussafopfer des Sabbaths. — קדשים sind die כבשי עצרת und חטאות die שעירי הרגלים ור"ח. — וכל מלאכת וגו': die בדק הבית-Bedürfnisse des Tempels.

35
וְהַגּוֹרָל֨וֹת הִפַּ֜לְנוּ עַל־קֻרְבַּ֣ן הָעֵצִ֗ים הַכֹּהֲנִ֣ים הַלְוִיִּם֮ וְהָעָם֒ לְ֠הָבִ֠יא לְבֵ֨ית אֱלֹהֵ֧ינוּ לְבֵית־אֲבֹתֵ֛ינוּ לְעִתִּ֥ים מְזֻמָּנִ֖ים שָׁנָ֣ה בְשָׁנָ֑ה לְבַעֵ֗ר עַל־מִזְבַּח֙ יְהֹוָ֣ה אֱלֹהֵ֔ינוּ כַּכָּת֖וּב בַּתּוֹרָֽה׃
BernfeldWir warfen Lose, die Priester, die Leviten und das Volk, über die Holzspende, es zu bringen in das Haus unseres Gottes, das Haus unserer Väter, zu bestimmten Fristen, Jahr aus, Jahr ein, um zu brennen auf dem Altar des Herrn unseres Gottes, wie in der Lehre geschrieben ist.
ZunzUnd Loose warfen wir, die Priester, die Lewiim und das Volk, über die Holzspende, es zu bringen in das Haus unseres Gottes, das Haus unserer Väter, zu bestimmten Fristen, Jahr aus, Jahr ein, um zu brennen auf dem Altar des Ewigen unseres Gottes, wie in der Lehre geschrieben ist.
R. BreuerUnd die Loose warfen wir, die Priester, die Leviten und das Volk, für das Holzopfer, es zu bringen in das Haus unseres Gottes, in das Haus unserer Väter, zu bestimmten Zeiten, Jahr für Jahr, um das Feuer zu unterhalten auf dem Altare Gottes, unseres Gottes, wie in der Lehre geschrieben ist.
Kommentar (R. Breuer)
Kommentar von Rabbiner Raphael Breuer

V. 35. Vgl. תענית 28a: כשעלו בני הגולה לא מצאו עצים בלשכה ועמדו אלו והתנדבו משלהם וכך התנו נביאים שביניהן שאפילו לשכה מלאה עצים יהיו אלו מתנדבין משלהן שנאמר והגורלות הפלנו וגו'. „Als die Söhne des Exils zurückkehrten, fanden sie in der Kammer kein Holz vor; da standen jene auf (die in der Mischna das. 26a verzeichnet werden) und gelobten, aus eigenem zu spenden. Und also bestimmten die Männer prophetischen Geistes unter ihnen, daß fürderhin auch dann, wenn die Kammer Überfluß an Holz haben werde, jene mit ihrer Spende stets bevorzugt werden sollten“. Zu „bestimmten Zeiten“, die in der Mischna a. a. O. näher bezeichnet werden, sollten sie auch in Zukunft ihre Holzspende für das Altarfeuer als קרבן העצים — denn auch die Holzspende hatte den Charakter eines Opfers, vgl. מנחות 20 b: עצים איקרי קרבן — darbringen dürfen.

Schwierig ist לבית אלקינו nach לבית אבתינו. Vielleicht soll damit angedeutet werden, daß jene freiwilligen Holzspenden der in das Land der Väter heimgekehrten בני הגולה nicht nur aus Ehrfurcht vor בית אלקינו, sondern auch aus Gefühlen der Pietät vor בית אבתינו, das schon der geistige Mittelpunkt ihrer heimgegangenen Väter war, שהיא בית קדושת אבותינו (Raschi), dargebracht wurden.

36
וּלְהָבִ֞יא אֶת־בִּכּוּרֵ֣י אַדְמָתֵ֗נוּ וּבִכּוּרֵ֛י כׇּל־פְּרִ֥י כׇל־עֵ֖ץ שָׁנָ֣ה בְשָׁנָ֑ה לְבֵ֖ית יְהֹוָֽה׃
BernfeldAuch zu bringen die Erstlinge unseres Bodens, und die Erstlinge aller Baumfrucht, Jahr aus, Jahr ein, in das Haus des Herrn.
ZunzUnd zu bringen die Erstlinge unseres Bodens, und die Erstlinge aller Baumfrucht, Jahr aus, Jahr ein, in das Haus des Ewigen.
R. BreuerUnd zu bringen die Erstlinge unseres Bodens und die Erstlinge aller Baumfrucht, Jahr für Jahr, in das Haus Gottes.
Kommentar (R. Breuer)
Kommentar von Rabbiner Raphael Breuer

V. 36. ובכורי כל פרי כל עץ. Hierzu bemerkt Raschi, daß darunter die von den Weisen angeordnete Darbringungspflicht von Erstlingen zu verstehen sei: בכורי של כל פרי האילן הם מדברי חכמים. Malbim versteht diese Bemerkung Raschis so, daß unter כל פרי כל עץ alle Baumfrüchte, d. h. nicht nur die sieben Arten, חטה ושעורה גפן וכו', auf die sich das Thoragebot der בכורים bezieht, sondern auch andere Früchte zu verstehen seien. Er findet diese Bemerkung auffallend, da aus dem Jeruschalmi hervorgehe, דאם הביא בכורים חוץ מז' המינים לא נתקדשו, daß eine בכורים-Pflicht bei Früchten, die nicht den sieben Arten angehören, auch מדברי חכמים nicht angehe. Malbim versucht deshalb eine andere Erklärung unseres Verses: Man habe damals im Sinne der תקנת חכמים für בכורים ein bestimmtes Maß festgesetzt, אחד מששים, obwohl מן התורה für בכורים ein bestimmtes Maß nicht vorgeschrieben sei: eine Erklärung, die ganz unbegründet ist, da unser Vers von שיעור בכורים überhaupt nicht spricht.

Die Bemerkung dürfte auf Grund der Mischna בכורים 1, 10 klar werden. Dort streiten der ת"ק und ר' יוסי הגלילי, ob Früchte aus dem transjordanischen Land der בכורים-Pflicht unterliegen oder nicht. Der ת"ק bejaht diese Frage, ר' יוסי הגלילי verneint sie, da Transjordanien nicht unter den Begriff des „Landes, das von Milch und Honig fließt“ falle: אין מביאין בכורים מעבר הירדן שאינה ארץ זבת חלב ודבש. Die Halacha entscheidet nach der Ansicht des ת"ק. Vgl. רמב"ם הל' בכורים 2, 1: ומביאין בכורים של דבריהם מערי סיחון ועוג וכו'. Demnach sind es die Früchte des transjordanischen Landes, die der בכורים-Pflicht מדברי חכמים unterliegen. Damit ist der Sinn unseres Verses und die Bemerkung Raschis dazu klar. בכורי אדמתנו sind die Erstlingsfrüchte des Landes, „das von Milch und Honig fließt“; בכורי כל פרי כל עץ die Erstlingsfrüchte des Landes מעבר הירדן, die מדברי חכמים der בכורים-Pflicht unterliegen.

37
וְאֶת־בְּכֹר֤וֹת בָּנֵ֙ינוּ֙ וּבְהֶמְתֵּ֔נוּ כַּכָּת֖וּב בַּתּוֹרָ֑ה וְאֶת־בְּכוֹרֵ֨י בְקָרֵ֜ינוּ וְצֹאנֵ֗ינוּ לְהָבִיא֙ לְבֵ֣ית אֱלֹהֵ֔ינוּ לַכֹּ֣הֲנִ֔ים הַמְשָׁרְתִ֖ים בְּבֵ֥ית אֱלֹהֵֽינוּ׃
BernfeldUnd die Erstgeborenen unserer Söhne und unseres Viehes, wie geschrieben ist in der Lehre; die Erstlinge unserer Rinder und unserer Schafe sollen wir bringen in das Haus unseres Gottes, den Priestern, die den Dienst verrichten im Hause unseres Gottes.
ZunzUnd die Erstgeborenen unserer Söhne und unseres (unreinen) Viehes, wie geschrieben ist in der Lehre; und die Erstlinge unserer Rinder und unserer Schafe zu bringen in das Haus unseres Gottes, den Priestern, die den Dienst verrichten im Hause unseres Gottes.
R. BreuerUnd die Erstgeborenen unserer Söhne und unseres Viehes, wie geschrieben ist in der Lehre; und die Erstlinge unserer Rinder und unserer Schafe zu bringen in das Haus unseres Gottes, den Priestern, die den Dienst verrichten im Hause unseres Gottes.
Kommentar (R. Breuer)
Kommentar von Rabbiner Raphael Breuer

V. 37. Da die Erstlinge der reinen Tiere später ausdrücklich genannt werden: ואת בכורי בקרינו וצאנינו, kann sich das vorherstehende ובהמתנו nur auf פטר חמור beziehen.

38
וְאֶת־רֵאשִׁ֣ית עֲרִיסֹתֵ֣ינוּ וּ֠תְרוּמֹתֵ֠ינוּ וּפְרִ֨י כׇל־עֵ֜ץ תִּיר֣וֹשׁ וְיִצְהָ֗ר נָבִ֤יא לַכֹּהֲנִים֙ אֶל־לִשְׁכ֣וֹת בֵּית־אֱלֹהֵ֔ינוּ וּמַעְשַׂ֥ר אַדְמָתֵ֖נוּ לַלְוִיִּ֑ם וְהֵם֙ הַלְוִיִּ֔ם הַֽמְעַשְּׂרִ֔ים בְּכֹ֖ל עָרֵ֥י עֲבֹדָתֵֽנוּ׃
BernfeldAuch das Erste unserer Backtröge und unsere Heben von aller Baumfrucht, von Most und Öl, wollen wir den Priestern bringen in die Gemächer unseres Gotteshauses, und den Zehnten unseres Bodens den Leviten; die Leviten sollen den Zehnten in all unsern Ackerstädten erheben.
ZunzUnd das Erste unserer Backtröge und unsere Heben von aller Baumfrucht, von Most und Oel wollen wir den Priestern bringen in die Gemächer unseres Gotteshauses, und den Zehnten unseres Bodens den Lewiim; denn sie, die Lewiim, nehmen den Zehnten in all unsern Ackerstädten.
R. BreuerUnd das Erste unserer Backtröge und unsere Heben, und die Frucht aller Bäume, Most und Oel, wollen wir den Priestern bringen in die Gemächer unseres Gotteshauses, und den Zehnten unseres Bodens den Leviten; und sie, die Leviten, sollen den Zehnten erheben in allen Städten unserer Arbeit.
Kommentar (R. Breuer)
Kommentar von Rabbiner Raphael Breuer

V. 38. ראשית עריסתינו ist die חלה-Abgabe vom Teig, ותרומתינו die תרומה-Abgabe vom Getreide, ופרי וגו' die תרומה-Abgabe von allen dieser Pflicht unterliegenden Früchten. Diese Abgaben gehörten den Priestern, die sie in den Gemächern des Tempels entgegennahmen und unter sich verteilten. Dagegen fand die Entgegennahme der מעשר-Abgaben unter die Leviten in allen Städten statt, in denen die ackerbautreibende Bevölkerung ansässig war, welche die Frucht ihres Bodens nicht genießen durfte, ohne derer zu gedenken und die zu bedenken, die ohne eigenen Landbesitz von dem unmittelbaren Genuß der Früchte „unserer Arbeit“ ausgeschlossen waren.

39
וְהָיָ֨ה הַכֹּהֵ֧ן בֶּֽן־אַהֲרֹ֛ן עִם־הַלְוִיִּ֖ם בַּעְשֵׂ֣ר הַלְוִיִּ֑ם וְהַלְוִיִּ֞ם יַעֲל֨וּ אֶת־מַעֲשַׂ֤ר הַֽמַּעֲשֵׂר֙ לְבֵ֣ית אֱלֹהֵ֔ינוּ אֶל־הַלְּשָׁכ֖וֹת לְבֵ֥ית הָאוֹצָֽר׃
BernfeldDie Priester von den Nachkommen Aarons sollen Anteil haben bei den Leviten, wenn die Leviten den Zehnten nehmen; die Leviten sollen bringen den Zehnten vom Zehnten in das Haus unseres Gottes in die Gemächer, zum Schatzhause.
ZunzUnd ein Priester, Sohn Aharon's, sei bei den Lewiim, wenn die Lewiim den Zehnten nehmen; und die Lewiim bringen hinauf den Zehnten vom Zehnten in das Haus unseres Gottes, in die Gemächer, zum Schatzhause.
R. BreuerUnd es soll der Priester, der Sohn Ahrons, Anteil haben bei den Leviten, wenn die Leviten den Zehnten nehmen; die Leviten sollen bringen den Zehnten vom Zehnten in das Haus unseres Gottes, in die Gemächer, zum Schatzhause.
Kommentar (R. Breuer)
Kommentar von Rabbiner Raphael Breuer

V. 39—40. An den מעשר-Gebühren der Leviten hatten auch die Priester Anteil: תרומת מעשר. Alles den Priestern von den Kindern Israels und den Leviten Zustehende und Zukommende sollte in die zentrale Einsammlungsstelle des Heiligtums fließen. Dort, wo die Geräte des Heiligtums waren, wo die Priester ihren Dienst vollbrachten, die Pförtner und Sänger ihres Amtes walteten, sollte auch das materielle Gut der Priester in die geheiligte Sphäre des Gotteshauses gehoben werden: Auch dann, wenn die Priester ihr Korn, ihren Most und ihr Öl entgegennahmen, verließen sie das Haus unseres Gottes nicht; auch mit ihrer Erdenschwere verharrten sie im Gott geweihten Bereiche ihres von Gott geadelten Priestertums.

40
כִּ֣י אֶל־הַ֠לְּשָׁכ֠וֹת יָבִ֨יאוּ בְנֵי־יִשְׂרָאֵ֜ל וּבְנֵ֣י הַלֵּוִ֗י אֶת־תְּרוּמַ֣ת הַדָּגָן֮ הַתִּיר֣וֹשׁ וְהַיִּצְהָר֒ וְשָׁם֙ כְּלֵ֣י הַמִּקְדָּ֔שׁ וְהַכֹּהֲנִים֙ הַמְשָׁ֣רְתִ֔ים וְהַשּׁוֹעֲרִ֖ים וְהַמְשֹׁרְרִ֑ים וְלֹ֥א נַעֲזֹ֖ב אֶת־בֵּ֥ית אֱלֹהֵֽינוּ׃
BernfeldDenn in die Gemächer sollen bringen die Kinder Israel und die Leviten die Hebe von Korn, von Most und Öl; daselbst bleiben die Geräte des Heiligtums, und die diensttuenden Priester und die Pförtner und die Sänger. Wir wollen nicht verlassen das Haus unseres Gottes.
ZunzDenn in die Gemächer sollen bringen die Kinder Jisraél und die Söhne Lewi die Hebe von Korn, von Most und Oel; daselbst bleiben die Geräthe des Heiligthums, und die dienstthuenden Priester und die Pförtner und die Sänger; und daß wir nicht verlassen wollen das Haus unseres Gottes.
R. BreuerDenn in die Gemächer sollen bringen die Kinder Israels und die Leviten die Hebe vom Getreide, von Most und Oel; dort waren die Geräte des Heiligtums, die Priester, die ihren Dienst verrichteten, die Pförtner und die Sänger, und nicht wollen wir verlassen das Haus unseres Gottes.