Jehoschua 14 יהושע
Kommentar (R. Breuer)
Kap. 14. V. 1. Vgl. Num. 34, 17 und Komm. das.: „Unter Elasars und Josuas Aufsicht und Leitung als Vertreter der Gesamtheit soll jeder Stammesfürst „für seinen Stamm“ den demselben zugewiesenen Landesteil „in Besitz nehmen“ und dessen entsprechende Verteilung unter die Familien und erbberechtigten Männer vollziehen.“
Kommentar (R. Breuer)
V. 2. Die Verteilung sollte nicht „durch gegenseitiges Kompromiß oder durch Entscheidung der nationalen Autorität, sondern על פי בגורל und גרל (V. 56) unter Mitwirkung eines von אורים ותומים-Ausspruch bestätigten Loses erzielt und festgestellt werden (Baba bathra 122 a).“ (Komm. Num. 26, 55).
V. 3 f. Die beiden Verse erklären die Schlußworte des zweiten Verses: לְתשעת המטות וחצי המטה. Das westjordanische Land wurde an 9½ Stämme verteilt. Denn von den 12 Stämmen scheiden die 2½ Stämme aus, deren Besitztum im ostjordanischen Lande lag. Bleiben also 9½ Stämme. Nun scheidet aber auch der Stamm Levi aus und es wären blos 8½ Stämme, wenn nicht der Stamm Josef infolge der Gleichberechtigung von Menascheh und Ephraim (Gen. 48, 5) zwei Stämme bildete, sodaß es also doch 9½ Stämme sind, die sich westlich vom Jarden niederließen.
ולא נתנו וגו'. Vgl. Num. 35, 1 ff.
ומגרשיהם. Vgl. Komm. das. und zu Lev. 25, 34.
למקניהם ולקנינם. Num. a. a. O.: ומגרשיהם יהיו לבהמתם ולרכשם ולכל חיתם. Demnach bedeutet למקניהם: לבהמתם und ולקנינם: ולרכשם ולכל חיתם.
Kommentar (R. Breuer)
V. 5. Der Verteilungsmodus entsprach vollkommen den göttlichen Weisungen an Moscheh, wie sie Num. 26, 52 ff. niedergelegt sind.
Kommentar (R. Breuer)
V. 6. בני יהודה. Daß die Söhne Judas die Initiative ergriffen, um den Anspruch Kalebs bei Josua zur Geltung zu bringen, zu unterstützen, dürfte sich aus dem bescheidenen Edelsinn des Kenisi erklären, der lange gezögert haben mochte, bis er dem Drängen seiner Freunde nachgab, um Josua an das in der Kundschafterzeit von Moses gegebene Versprechen zu erinnern.
הדבר אשר דבר וגו'. Vgl. Num. 14, 20 ff.; 32, 10 ff.
על אדותי ועל אדותיך. Die Voranstellung der eigenen Person klingt wenig bescheiden. Doch vgl. Deut. 1, 36, wo Moses Kalebs als des Einzigen gedenkt, „der von den Kundschaftern in den Besitz des Landes kommen sollte .... Es scheint, als ob Josuas bei dieser Sendung bewährte Treue von einem unmittelbaren Jünger Moses zu sehr sich gleichsam von selbst verstand, als daß sie ebenso wie Kalebs besonders hervorgehoben hätte werden sollen. Ganz dieser Stellung gemäß, sehen wir auch 4. B. M. 13, 30 Kaleb allein für Moses dem Volke gegenüber in die Schranken treten, und wenn daselbst 14, 6 Josua und Kaleb das aufgeregte Volk von Empörung gegen Gott abzuhalten und seinen Kleinmut in hingebendes Vertrauen zu verwandeln versuchen und infolge dieses ihres männlichen Auftretens fast vom Volke gesteinigt worden sind, so wird daselbst V. 24 doch nur Kalebs gedacht, der durch seine Treue sich des Besitzes des Landes würdig gemacht, obgleich schließlich V. 30 daselbst beide als die einzig Überbleibenden des damaligen Geschlechts genannt werden. Auch hier bleibt Josuas bewiesene Botschaftertreue unerwähnt, und seines Hineinkommens ins Land wird nur im Zusammenhang mit seiner Stellung als Diener Moses und seiner Bestimmung zu dessen Nachfolger gedacht.“ (Komm. das.) Wenn hier darum Kaleb des Gotteswortes an Moses zunächst על אדותי und erst im Zusammenhang damit auch ועל אדותיך gedenkt, so stimmt diese Hervorhebung der eigenen Person nicht nur mit den geschichtlichen Tatsachen überein, sie offenbart auch zugleich ein edles Zartgefühl, dem es zuwider ist, „Josuas bewiesene Botschaftertreue“ — und noch dazu im Angesichte Josuas — anders als nur so nebenher zu erwähnen.
Kommentar (R. Breuer)
V. 7. כאשר עם לבבי. Vgl. Num. 14, 6 ff. In diesem כאשר עם לבבי zittert noch nach 45 Jahren (vgl. V. 10) die heftige Gemütsbewegung nach, in welcher Josua und Kaleb im Anblick des verzagten Volkes ihre Kleider zerrissen und ihr scharfes Mahnwort אך בד' אל תמרדו וגו' sprachen.
Kommentar (R. Breuer)
V. 8. המסיו וגו'. Vgl. Deut. 1, 28.
מלאתי וגו'. Vgl. Num. 14, 24; 32, 12 und Komm. das.
Kommentar (R. Breuer)
V. 9. Vgl. Num. 13, 22: ויעלו בנגב ויבא עד חברון und Komm. das.: „Der Singular ויבא ist auffallend. Nach Sota 34 b bezieht man es auf Kaleb, der allein dorthin gegangen wäre, um auf dem Grabe der Väter sich Widerstandskraft gegen das Vorhaben seiner Gefährten zu erflehen, und findet eine Bestätigung darin, daß von ihm 5. B. M. 1, 36 gesagt ist: ולו אתן את הארץ אשר דרך בה, und in der Tat ihm Chebron zuteil geworden . . . .“
Kommentar (R. Breuer)
V. 10. Wie redselig Kaleb wird! Er schwelgt förmlich in der Erinnerung an die für ihn so rühmliche Vergangenheit; und er möchte zugleich in edlem Zartgefühl (vgl. das zu V. 6 Bemerkte) durch die Weitschweifigkeit seiner Rede ein wenig Zeit gewinnen, um nicht sofort mit seinem Anspruch auf Hebron vorzutreten. Zugleich erfahren wir aus Kalebs gemütlichem chronologischem Rückblick, in wieviel Jahren die Eroberung des Landes erfolgt. Im zweiten Jahre der vierzigjährigen Wüstenwanderung wurden die Kundschafter entsandt. 40 — 2 = 38; 45 — 38 = 7. Das Land wurde demnach in einem Zeitraum von sieben Jahren erobert.
Kommentar (R. Breuer)
V. 11. Nichts haben die Jahre gegen meinen Jugendmut vermocht. Noch heute, wenn mich der Ruf eines Moses träfe, zauderte ich keinen Augenblick zu tun, was mir die Pflicht geböte. Nicht in die Hand eines gebrechlichen Greises, der es nicht zu erkämpfen und zu behaupten wüßte, legst du das mir verheißene Land.
ולצאת ולבוא. „יצא ובא לפני“ bezeichnet durchaus nicht nur die Heeresführung im Kriege. Als Salomo sich zur Erfüllung seiner Königspflichten ein לב שמע לשפט את עמו להבין בין טוב לרע erbat, ohne welches er zur Erfüllung seiner Obliegenheiten unfähig wäre, da bezeichnet er diese Unfähigkeit: ואנכי נער קטן לא אדע צאת ובא (Kön. I. 3, 7 und 9). יצא ובא ist somit Ausdruck für die Gesamtwirksamkeit eines an die Spitze eines Volkes gestellten Mannes. Ja, Josua 14, 11 unterscheidet Kaleb offenbar מלחמה von לצאת ולבא, er sagt: ככחי אז וככחי עתה למלחמה ולצאת ולבא und faßt somit unter לצאת ולבא außer der Kriegstüchtigkeit noch überhaupt die Fähigkeit zu öffentlicher Wirksamkeit jeder Art . . .“ (Komm. Num. 27, 17)
Kommentar (R. Breuer)
V. 12. Vgl. Num. 13, 23 ff.
אולי. Es klingt ein wenig Ironie aus diesem אולי: willst du's vielleicht versuchen, Hebron durch andere erobern zu lassen, als durch den, der im Sinne der göttlichen Verheißung Anspruch darauf hat? Soll etwa das Land der Anakim und der festen Städte wieder einmal zur Untreue gegen Gott und zum Erregen seines Zornes Anlaß geben?
את ההר הזה. Die Umgebung von Hebron. Die Stadt selbst war ja schon von Josua erobert (10, 37) und fiel als עיר מקלט den Leviten zu (21, 11).
Kommentar (R. Breuer)
V. 13. Schweigend hatte Josua Kaleb ausreden lassen. Nachdem er geendet hatte, bestritt er ihm nicht nur seinen Anspruch nicht, vielmehr segnete er ihn, wünschte er ihm Glück zu dem geplanten Unternehmen. Die ברכה sprach er als Freund zum Freunde: ויברכהו, er segnete „ihn“. In der zweiten Satzhälfte wird Kalebs ganzer Name noch einmal ausdrücklich genannt, ויתן את חברון לכלב בן יפנה לנחלה: die Übergabe Hebrons an Kaleb war kein freundschaftlicher Liebesdienst, sondern eine Amtshandlung, die mit allen Formalitäten eines offiziellen Aktes geschah.
Kommentar (R. Breuer)
V. 14. Noch einmal wird ausdrücklich betont, daß Hebron nur in Anerkennung seiner Verdienste in der Kundschafterzeit Kaleb zum Anteil wurde und auch in diesem Sinne als Erbgut Kalebs im Gedächtnis der Nachwelt haften blieb bis auf diesen Tag.
Kommentar (R. Breuer)
V. 15. Josua 15, 13 wird der Vater der Anakim „ארבע genannt, ארבע אבי הענק, woher Chebrons ursprünglicher Name קרית ארבע, und daselbst 14, 15 wird dieser Arba האדם הגדול בענקים, der Riese unter den Riesen genannt. Dessen unmittelbare Nachkommen wohnten daher noch in Chebron. . . . . Der Name קרית ארבע, den es früher trug, weist darauf hin, daß er von ארבע, dem riesigen Ahn des Riesengeschlechtes gebaut war und bezeichnet קריה „eine stark befestigte Stadt. Vergl. 5. B. M. 2, 36 לא היתה קריה אשר שגבה ממנו. Chebron bot daher den Anblick einer aus uralter Zeit herüberragenden, mit großem Fleiße von Riesenhänden aufgebauten gewaltigen Burg, und erhöhte somit den überwältigenden Eindruck, den seine riesigen Bewohner auf den Ankömmling machten.“ (Komm. Num. 13, 22)
והארץ שקטה ממלחמה. Vgl. 11, 23. Während um Hebron noch Kämpfe bevorstanden, hatte das übrige Land bereits Ruhe vom Kriege, sodaß die Verteilung ungestört vor sich gehen konnte.
Kap. 15. V. 1 ist die Einleitung zur Grenzbestimmung des Gebietes der Söhne Judas in V. 2—12.
למשפחתם. „…. Das Land soll demnach so verteilt werden, daß jeder Stamm, und in jedem Stamm jede Familie, und in der Familie jedes zwanzig Jahre alte männliche Individuum sein kenntlich gesondertes eigenes Gebiet erhalte. So tritt auch überall sofort bei der Verteilung unter Josua die Norm למשפחתם bei jedem Stamme hervor (Josua 15) und sind שמיטין und יובל dadurch bedingt, daß nicht nur das Land im allgemeinen in Besitz genommen und etwa auch nach Stämmen verteilt, sondern daß diese Verteilung bis auf Familien und Familienhäupter und Individuen vollzogen worden …“ (Komm. Num. 26, 53)
מדבר צן. „Aus der Grenzbeschreibung des Landes Kap. 34 ist ersichtlich, daß die Wüste Zin die südöstliche Grenze bildet. Daselbst V. 3 heißt es: פאת נגב ממדבר צין על ידי אדום.“ (Komm. Num. 13, 21.)