Jechezkel 45 יחזקאל
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1
וּבְהַפִּֽילְכֶ֨ם אֶת־הָאָ֜רֶץ בְּנַחֲלָ֗ה תָּרִ֩ימוּ֩ תְרוּמָ֨ה לַיהֹוָ֥ה ׀ קֹ֘דֶשׁ֮ מִן־הָאָ֒רֶץ֒ אֹ֗רֶךְ חֲמִשָּׁ֨ה וְעֶשְׂרִ֥ים אֶ֙לֶף֙ אֹ֔רֶךְ וְרֹ֖חַב עֲשָׂ֣רָה אָ֑לֶף קֹדֶשׁ־ה֥וּא בְכׇל־גְּבוּלָ֖הּ סָבִֽיב׃
ZunzUnd wenn ihr das Land vertheilet zum Besitz, sollt ihr erheben eine Hebe dem Ewigen, als Heiliges von dem Lande fünf und zwanzig Tausend (Ruthen) in die Länge, und zehntausend in die Breite; heilig ist das auf dem ganzen Gebiete ringsum.
J. BreuerUnd wenn ihr das Land als Besitz zufallen lasset, erhebet ihr eine Hebe zu Gott, ein Heiligtum vom Lande an Länge 25000 lang, die Breite 10000 — ein Heiligtum sei es in seinem ganzen Gebiet nach allen Seiten.
2
יִֽהְיֶ֤ה מִזֶּה֙ אֶל־הַקֹּ֔דֶשׁ חֲמֵ֥שׁ מֵא֛וֹת בַּחֲמֵ֥שׁ מֵא֖וֹת מְרֻבָּ֣ע סָבִ֑יב וַחֲמִשִּׁ֣ים אַמָּ֔ה מִגְרָ֥שׁ ל֖וֹ סָבִֽיב׃
ZunzDavon sei für das Heiligthum fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert auf allen Seiten, und funfzig Ellen ein Bezirk dazu ringsum.
J. BreuerDavon sei für das Heiligtum: 500 auf 500 ins Geviert gemessen nach allen Seiten, und 50 Ellen freien Platz habe es nach allen Seiten.
3
וּמִן־הַמִּדָּ֤ה הַזֹּאת֙ תָּמ֔וֹד אֹ֗רֶךְ (חמש) [חֲמִשָּׁ֤ה] וְעֶשְׂרִים֙ אֶ֔לֶף וְרֹ֖חַב עֲשֶׂ֣רֶת אֲלָפִ֑ים וּבֽוֹ־יִהְיֶ֥ה הַמִּקְדָּ֖שׁ קֹ֥דֶשׁ קׇדָשִֽׁים׃
ZunzUnd von diesem Maße der fünf und zwanzig Tausend in der Länge, und den zehn Tausend in die Breite, missest du, daß in dessen Mitte sei das Heiligthum, das Allerheiligste.
J. BreuerNach dem für dieses geltenden Maß missest du die 25000 Länge und die 10000 Breite — und darin befinde sich das Heiligtum, ein Heiligtum der Heiligtümer.
4
קֹ֣דֶשׁ מִן־הָאָ֜רֶץ ה֗וּא לַכֹּ֨הֲנִ֜ים מְשָׁרְתֵ֤י הַמִּקְדָּשׁ֙ יִֽהְיֶ֔ה הַקְּרֵבִ֖ים לְשָׁרֵ֣ת אֶת־יְהֹוָ֑ה וְהָיָ֨ה לָהֶ֤ם מָקוֹם֙ לְבָ֣תִּ֔ים וּמִקְדָּ֖שׁ לַמִּקְדָּֽשׁ׃
ZunzHeiliges von dem Lande sey es, den Priestern, den Dienern des Heiligthums gehöre es, die herzutreten, den Ewigen zu bedienen, und es sei ihnen ein Platz zu Häusern, und eine heilige Stätte zum Heiligthum.
J. BreuerEin Heiligtum vom Lande ist es, den Priestern, den Dienern des Heiligtums, sei es, die da näher treten, um Gott zu dienen; es sei ihnen eine Stätte für Häuser und eine Heiligtumsstätte für das Heiligtum.
5
וַחֲמִשָּׁ֨ה וְעֶשְׂרִ֥ים אֶ֙לֶף֙ אֹ֔רֶךְ וַעֲשֶׂ֥רֶת אֲלָפִ֖ים רֹ֑חַב (יהיה) [וְֽהָיָ֡ה] לַלְוִיִּם֩ מְשָׁרְתֵ֨י הַבַּ֧יִת לָהֶ֛ם לַאֲחֻזָּ֖ה עֶשְׂרִ֥ים לְשָׁכֹֽת׃
ZunzUnd (noch) fünf und zwanzig Tausend in die Länge und zehn Tausend in die Breite gehören den Lewiim, den Dienern des Hauses, ihnen zum Eigenthum: zwanzig Gemächer.
J. BreuerUnd (weitere) 25000 Länge Und 10000 Breite; es sei den Leviten, den Dienern des Hauses, ihnen zum Besitz: zwanzig (Heiligtums)Gemächer.
6
וַאֲחֻזַּ֨ת הָעִ֜יר תִּתְּנ֗וּ חֲמֵ֤שֶׁת אֲלָפִים֙ רֹ֔חַב וְאֹ֗רֶךְ חֲמִשָּׁ֤ה וְעֶשְׂרִים֙ אֶ֔לֶף לְעֻמַּ֖ת תְּרוּמַ֣ת הַקֹּ֑דֶשׁ לְכׇל־בֵּ֥ית יִשְׂרָאֵ֖ל יִהְיֶֽה׃
ZunzUnd als Eigenthum der Stadt gebet ihr fünf Tausend in die Breite, und fünf und zwanzig Tausend in die Länge, gleichlaufend mit der Hebe des Heiligthums, dem ganzen Hause Jisraël gehöre es.
J. BreuerUnd als Besitz der Stadtgebet ihr 5000 Breite und 25000 Länge, entsprechend der Hebe des Heiligtums — dem ganzen Haus Israels sei es.
7
וְלַנָּשִׂ֡יא מִזֶּ֣ה וּמִזֶּה֩ לִתְרוּמַ֨ת הַקֹּ֜דֶשׁ וְלַאֲחֻזַּ֣ת הָעִ֗יר אֶל־פְּנֵ֤י תְרֽוּמַת־הַקֹּ֙דֶשׁ֙ וְאֶל־פְּנֵי֙ אֲחֻזַּ֣ת הָעִ֔יר מִפְּאַת־יָ֣ם יָ֔מָּה וּמִפְּאַת־קֵ֖דְמָה קָדִ֑ימָה וְאֹ֗רֶךְ לְעֻמּוֹת֙ אַחַ֣ד הַחֲלָקִ֔ים מִגְּב֥וּל יָ֖ם אֶל־גְּב֥וּל קָדִֽימָה׃
ZunzUnd dem Fürsten zu beiden Seiten der Hebe des Heiligthums und des Eigenthums der Stadt, vor der Hebe des Heiligthums, und vor dem Eigenthum der Stadt, an der Westseite westlich, und an der Ostseite östlich; und in der Länge gleichlaufend mit einem der Theile, so an der Westgrenze, wie an der Ostgrenze.
J. BreuerUnd dem Fürsten sei: (was) zu beiden Seiten der Hebe des Heiligtums und des Stadtbesitzes, längs der Hebe des Heiligtums und längs des Stadtbesitzes, von der Westseite nach Westen und von der Ostseite nach Osten; und die Länge entsprechend der (Länge). eines, der Teile, (die) von der Westgrenze nach der Ostgrenze. (sich erstrecken).
8
לָאָ֛רֶץ יִֽהְיֶה־לּ֥וֹ לַאֲחֻזָּ֖ה בְּיִשְׂרָאֵ֑ל וְלֹא־יוֹנ֨וּ ע֤וֹד נְשִׂיאַי֙ אֶת־עַמִּ֔י וְהָאָ֛רֶץ יִתְּנ֥וּ לְבֵֽית־יִשְׂרָאֵ֖ל לְשִׁבְטֵיהֶֽם׃ {פ}
ZunzAls Grundstück gehöre es ihm, als Besitz in Jisraël; und nicht sollen fürder meine Fürsten mein Volk bedrücken, sondern das Land geben dem Hause Jisraël, nach dessen Stämmen.
J. BreuerDem Lande gehörig, sei es ihm zum Besitz in Israel, und nicht sollen ferner meine Fürsten meinem Volke zu nahe tun, das Land sollen sie Israels Haus nach seinen Stämmen geben.
Haftarah Schabbat haChodesch Jemeniten, Kaffa (Krim, erloschen) und Syrakus (erloschen) beginnen hier.
9
כֹּה־אָמַ֞ר אֲדֹנָ֣י יֱהֹוִ֗ה רַב־לָכֶם֙ נְשִׂיאֵ֣י יִשְׂרָאֵ֔ל חָמָ֤ס וָשֹׁד֙ הָסִ֔ירוּ וּמִשְׁפָּ֥ט וּצְדָקָ֖ה עֲשׂ֑וּ הָרִ֤ימוּ גְרֻשֹֽׁתֵיכֶם֙ מֵעַ֣ל עַמִּ֔י נְאֻ֖ם אֲדֹנָ֥י יֱהֹוִֽה׃
ZunzSo spricht Gott der Herr: Genug, Fürsten Jisraël’s, Gewaltthat und Druck schaffet ab, und Recht und Gebühr übet; nehmet ab eure Auflagen von meinem Volke, ist der Spruch Gottes des Herrn.
J. BreuerSo hat mein Herr, Gott, der seine Liebe in Rechtswaltung offenbart, gesprochen: Ihr maßet euch zu viel an, Fürsten Israels! Unredlichkeit und Raub entfernet, Recht und Pflichtmilde übet, hebet hinweg euere Vertreibungen, dass sie nicht mehr auf meinem Volke lasten, spricht mein Herr, Gott, der seine Liebe in Rechtswaltung offenbart.
10
מֹֽאזְנֵי־צֶ֧דֶק וְאֵֽיפַת־צֶ֛דֶק וּבַת־צֶ֖דֶק יְהִ֥י לָכֶֽם׃
ZunzRichtige Wagschalen und richtiges Efah und richtiges Bat sollt ihr haben.
J. BreuerGerechte Wage, gerechtes Epha und gerechtes Bath sei euch.
11
הָאֵיפָ֣ה וְהַבַּ֗ת תֹּ֤כֶן אֶחָד֙ יִֽהְיֶ֔ה לָשֵׂ֕את מַעְשַׂ֥ר הַחֹ֖מֶר הַבָּ֑ת וַעֲשִׂירִ֤ת הַחֹ֙מֶר֙ הָאֵיפָ֔ה אֶל־הַחֹ֖מֶר יִהְיֶ֥ה מַתְכֻּנְתּֽוֹ׃
ZunzDas Efah und das Bat seien von gleichem Gehalt, so daß ein Bat beträgt den Zehnten des Chomer, und ein Efah das Zehntel des Chomer; nach dem Chomer sei das Verhältniß.
J. BreuerDas Epha und das Bath sollen das gleiche Maßverhältnis haben: so dass das Bath ein Zehntel des Chomer aufnehme, und ein Zehntel des Chomer sei das Epha; nach dem Chomer sei sein Maßverhältnis.
Haftarah Emor Romanioten und Karäer enden hier.
Haftarah Schabbat Schekalim Romanioten beginnen hier.
12
וְהַשֶּׁ֖קֶל עֶשְׂרִ֣ים גֵּרָ֑ה עֶשְׂרִ֨ים שְׁקָלִ֜ים חֲמִשָּׁ֧ה וְעֶשְׂרִ֣ים שְׁקָלִ֗ים עֲשָׂרָ֤ה וַחֲמִשָּׁה֙ שֶׁ֔קֶל הַמָּנֶ֖ה יִהְיֶ֥ה לָכֶֽם׃
ZunzUnd der Schekel sei zwanzig Gerah: (in Stücken von) zwanzig Schekel, fünf und zwanzig Schekel, zehn und fünf Schekel sollt ihr die Maneh haben.
J. BreuerDer Schekel zwanzig Gera; zwanzig Schekalim, fünf und zwanzig Schekalim, zehn und fünf Schekalim habe euch die Mine.
13
זֹ֥את הַתְּרוּמָ֖ה אֲשֶׁ֣ר תָּרִ֑ימוּ שִׁשִּׁ֤ית הָאֵיפָה֙ מֵחֹ֣מֶר הַחִטִּ֔ים וְשִׁשִּׁיתֶם֙ הָאֵיפָ֔ה מֵחֹ֖מֶר הַשְּׂעֹרִֽים׃
ZunzDas ist die Hebe, die ihr erheben sollt: Ein Sechstel Efah von dem Chomer Waizen, und ein Sechstel Efah von dem Chomer Gerste.
J. BreuerDies ist die Hebe, die ihr zu erheben habt: ein Sechstel Epha vom Chomer Weizen, und das Epha teilt ihr in sechs Teile vom Chomer Gerste;
14
וְחֹ֨ק הַשֶּׁ֜מֶן הַבַּ֣ת הַשֶּׁ֗מֶן מַעְשַׂ֤ר הַבַּת֙ מִן־הַכֹּ֔ר עֲשֶׂ֥רֶת הַבַּתִּ֖ים חֹ֑מֶר כִּֽי־עֲשֶׂ֥רֶת הַבַּתִּ֖ים חֹֽמֶר׃
ZunzUnd das Bestimmte vom Oel ist ein Bat Oel, ein Zehntel ist das Bat vom Kor zu zehn Bat, (das ist) ein Chomer; denn zehn Bat ist der Chomer;
J. BreuerUnd eine Gebühr an Öl: (hierzu) das für Öl (bestimmte) Bath; ein Zehntel dieses von einem Kur (heausgehobenen) Bath — zehn Bath sind (auch) ein Chomer — (gebe man,) denn zehn Bath sind ein Chomer;
15
וְשֶׂה־אַחַ֨ת מִן־הַצֹּ֤אן מִן־הַמָּאתַ֙יִם֙ מִמַּשְׁקֵ֣ה יִשְׂרָאֵ֔ל לְמִנְחָ֖ה וּלְעוֹלָ֣ה וְלִשְׁלָמִ֑ים לְכַפֵּ֣ר עֲלֵיהֶ֔ם נְאֻ֖ם אֲדֹנָ֥י יֱהֹוִֽה׃ {פ}
ZunzUnd ein Lamm von zweihundert Schafen, von den Wiesengründen Jisraël’s, zu Speiseopfern und Ganzopfern und Mahlopfern, um sie zu sühnen; das ist der Spruch Gottes des Herrn.
J. Breuerund ein Lamm von der Herde, von zweihundert, aus der bewässerungsreichen (Trift) Israels: zur Huldigungsgabe, zum Emporopfer und zum Friedensmahlopfer, um Sühne für sie zu wirken, ist der Ausspruch meines Herrn, Gottes, der seine Liebe in Rechtswaltung offenbart.
Haftarah Schabbat haChodesch Aschkenasim beginnen hier.
16
כֹּ֚ל הָעָ֣ם הָאָ֔רֶץ יִהְי֖וּ אֶל־הַתְּרוּמָ֣ה הַזֹּ֑את לַנָּשִׂ֖יא בְּיִשְׂרָאֵֽל׃
ZunzAlles Volk des Landes sei gehalten zu dieser Hebe für den Fürsten in Jisraël.
J. BreuerDie Gesamtheit des Volkes des Landes, sie sollen in Beziehung auf diese Hebe dem Fürsten in Israel verpflichtet sein.
17
וְעַֽל־הַנָּשִׂ֣יא יִֽהְיֶ֗ה הָעוֹל֣וֹת וְהַמִּנְחָה֮ וְהַנֵּ֒סֶךְ֒ בַּחַגִּ֤ים וּבֶחֳדָשִׁים֙ וּבַשַּׁבָּת֔וֹת בְּכׇֽל־מוֹעֲדֵ֖י בֵּ֣ית יִשְׂרָאֵ֑ל הֽוּא־יַעֲשֶׂ֞ה אֶת־הַחַטָּ֣את וְאֶת־הַמִּנְחָ֗ה וְאֶת־הָעוֹלָה֙ וְאֶת־הַשְּׁלָמִ֔ים לְכַפֵּ֖ר בְּעַ֥ד בֵּֽית־יִשְׂרָאֵֽל׃ {ס}
ZunzUnd dem Fürsten sollen obliegen die Ganzopfer und Speiseopfer und Spenden an den Festen, Neumonden und Sabbaten, an allen Feiertagen des Hauses Jisraël; er soll opfern Sühnopfer und Speiseopfer und Ganzopfer und Mahlopfer, um zu sühnen das Haus Jisraël.
J. BreuerDem Fürsten liegen ob die Emporopfer und das Huldigungs- und das Gußopfer an en Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, an allen Zusammenkunftbestimmungszeiten des Hauses Israels; er hat das Entsündigungsopfer und das Huldigungsopfer und das Emporund Friedensmahlopfer zu vollbringen, um für das Haus Israels Sühne zu erwirken.
Haftarah Schabbat haChodesch Sefardim, Italiener, Frankfurt a. M. und Posen (erloschen) beginnen hier.Posen (erloschen): abweichend: Jechezkiel 45,18 – 46,15 | Sefardim: abweichend: Jechezkiel 45,18 – 46,15
18
כֹּה־אָמַר֮ אֲדֹנָ֣י יֱהֹוִה֒ בָּֽרִאשׁוֹן֙ בְּאֶחָ֣ד לַחֹ֔דֶשׁ תִּקַּ֥ח פַּר־בֶּן־בָּקָ֖ר תָּמִ֑ים וְחִטֵּאתָ֖ אֶת־הַמִּקְדָּֽשׁ׃
ZunzSo spricht Gott der Herr: Im ersten, am ersten des Monats sollst du einen jungen Farren nehmen ohne Fehl, und das Heiligthum entsündigen.
J. BreuerSo hat mein Herr, Gott,der seine Liebe in Rechtswaltung offenbart, gesprochen: im ersten Monat, am ersten des Monats nimmst du einen jungen fehlerlosen Stier und entsündigst das Heiligtum.
19
וְלָקַ֨ח הַכֹּהֵ֜ן מִדַּ֣ם הַחַטָּ֗את וְנָתַן֙ אֶל־מְזוּזַ֣ת הַבַּ֔יִת וְאֶל־אַרְבַּ֛ע פִּנּ֥וֹת הָעֲזָרָ֖ה לַמִּזְבֵּ֑חַ וְעַ֨ל־מְזוּזַ֔ת שַׁ֖עַר הֶחָצֵ֥ר הַפְּנִימִֽית׃
ZunzUnd es nehme der Priester von dem Blute des Sühnopfers, und thue an den Thürpfosten des Hauses und an die vier Ecken des Absatzes an dem Altar, und an den Pfosten des Thors des innern Hofes.
J. BreuerUnd der Priester nehme von dem Blute des Entsündigungsopfers und gebe an den Pfosten des Hauses und an die vier Ecken der [oberen] Stufe des Altars und an die Türpfosten des inneren Vorhofes.
20
וְכֵ֤ן תַּֽעֲשֶׂה֙ בְּשִׁבְעָ֣ה בַחֹ֔דֶשׁ מֵאִ֥ישׁ שֹׁגֶ֖ה וּמִפֶּ֑תִי וְכִפַּרְתֶּ֖ם אֶת־הַבָּֽיִת׃
ZunzUnd so thue am siebenten des Monats wegen derer, die aus Irrthum, oder durch Verführung gesündigt, und sühnet das Haus.
J. BreuerAlso vollbringe an sieben (Tagen) in dem Monate wegen des irrenden Mannes und wegen des Törichten und sühnet das Haus.
Haftarah Schabbat haChodesch Romanioten beginnen hier.
21
בָּ֠רִאשׁ֠וֹן בְּאַרְבָּעָ֨ה עָשָׂ֥ר יוֹם֙ לַחֹ֔דֶשׁ יִהְיֶ֥ה לָכֶ֖ם הַפָּ֑סַח חָ֕ג שְׁבֻע֣וֹת יָמִ֔ים מַצּ֖וֹת יֵאָכֵֽל׃
ZunzIm ersten, am vierzehnten Tage des Monats sei euch das Peßach; ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden.
J. BreuerIm ersten, am vierzehnten des Monats sei euch das Pessach, ein Fest von sieben Tagen, Ungesäuertes soll gegessen werden.
22
וְעָשָׂ֤ה הַנָּשִׂיא֙ בַּיּ֣וֹם הַה֔וּא בַּעֲד֕וֹ וּבְעַ֖ד כׇּל־עַ֣ם הָאָ֑רֶץ פַּ֖ר חַטָּֽאת׃
ZunzUnd der Fürst soll opfern an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes, einen Farren der Sühne.
J. BreuerUnd der Fürst vollziehean jenem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier zum Entsündigungsopfer.
23
וְשִׁבְעַ֨ת יְמֵי־הֶחָ֜ג יַעֲשֶׂ֧ה עוֹלָ֣ה לַיהֹוָ֗ה שִׁבְעַ֣ת פָּ֠רִ֠ים וְשִׁבְעַ֨ת אֵילִ֤ים תְּמִימִם֙ לַיּ֔וֹם שִׁבְעַ֖ת הַיָּמִ֑ים וְחַטָּ֕את שְׂעִ֥יר עִזִּ֖ים לַיּֽוֹם׃
ZunzUnd die sieben Tage des Festes soll er das Ganzopfer dem Ewigen opfern: sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl täglich, sieben Tage; und als Sühnopfer einen Ziegenbock täglich.
J. BreuerAn den sieben Tagen des Festes aber vollziehe er täglich Gott als Emporopfer sieben Stiere und sieben Widder, fehlerlose, die sieben Tage hindurch, und als Entsündigungsopfer täglich einen Bock vom Ziegengeschlecht.
24
וּמִנְחָ֗ה אֵיפָ֥ה לַפָּ֛ר וְאֵיפָ֥ה לָאַ֖יִל יַעֲשֶׂ֑ה וְשֶׁ֖מֶן הִ֥ין לָאֵיפָֽה׃
ZunzUnd als Speiseopfer ein Efah auf den Farren, und ein Efah auf den Widder soll er opfern, und ein Hin Oel auf das Efah.
J. BreuerUnd als Huldigungsopfer vollziehe er ein Epha für den Stier und ein Epha für den Widder, und für jedes Epha ein Hin Öl.
25
בַּשְּׁבִיעִ֡י בַּחֲמִשָּׁה֩ עָשָׂ֨ר י֤וֹם לַחֹ֙דֶשׁ֙ בֶּחָ֔ג יַעֲשֶׂ֥ה כָאֵ֖לֶּה שִׁבְעַ֣ת הַיָּמִ֑ים כַּֽחַטָּאת֙ כָּעֹלָ֔ה וְכַמִּנְחָ֖ה וְכַשָּֽׁמֶן׃ {ס}
ZunzIm siebenten, am funfzehnten Tage des Monats, am Fest, soll er in dieser Art opfern sieben Tage, so Sühnopfer, wie Ganzopfer, und Speiseopfer und wie Oel.
J. BreuerIm siebenten (Monat), am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, vollziehe er ganz wie diese während der sieben Tage, sowohl hinsichtlich des Entsündigungs- wie des Emporopfers, der Huldigungsgabe und des Öls.